SV Hubertus e.V. Gernsheim

2. Fischerfest-Schießen für Jedermann

Dieses Jahr bietet der Schützenverein Hubertus Gernsheim wieder im Rahmen des Fischerfest Vorprogramms ein Pokalschießen an.
Das Pokalschießen findet

Samstags, den 27. Juli 2024, von 13:00Uhr bis 18:00Uhr, und
Sonntags, den 28. Juli 2024, von 10:00Uhr bis 18:00Uhr statt.

Die Sieger werden telefonisch informiert und zur Siegerehrung eingeladen.
Ihr könnt an beiden Tagen zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Öffnungszeiten kommen.
Teilnehmen kann jeder, der kein aktives Mitglied in unserem Verein ist. Es werden keinerlei Vorkenntnisse benötigt, die nötige Einweisung erfolgt vor Ort. Es gibt zwei Wertungsklassen:

12-17 Jahre Jugendliche (Luftgewehr)
ab 18 Jahren Erwachsene (Kleinkalibergewehr)
(Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Teilnahme)

Ergebnisliste Erwachsene

Ergebnisliste Jugend

Der Wettbewerb besteht aus 10 Schuss. Begonnen wird mit 3 Schuss nach welchen die Scheibe eingeholt werden darf, darauf folgen die restlichen 7 Wertungsschüsse. Es wird stehend aufgelegt geschossen, sodass jeder eine Chance hat, auch ohne Erfahrung im Schützensport. Eine ausreichenede Einweisung erfolgt vor Ort.

Teilnahmegebür:

Jugendliche - 3€
Erwachsene - 5€



Um die zu erwartenden Teilnehmer grob abschätzen zu können, bitten wir um Anmeldungen. Diese findet Ihr unter folgendem Link:

Verpflegung: Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt. Neben Kaffee und Kuchen wird es kühle Getränke, frisch gezapftes Bier sowie Gegrilltes geben.

Anfahrt: Eine Wegbeschreibung findet sich auf unserer Website unter Anfahrt. Bitte diese beachten, da Google Maps einen auf den Edeka Parkplatz leitet und von dort keine Weiterfahrt möglich ist.

Mindestalter: Zwar können Kinder unter 12 Jahren, auf Grund von gesetzlichen Vorgaben, noch nicht an dem Wettbewerb teilnehmen, dennoch sind sie herzlich willkommen. Es werden ein Lasergewehr /-Pistole zur Verfügung stehen die extra für Kinder geeignet sind und ohne Altersbeschränkung geschossen werden können.

Hinweis für Jugendliche: Bei Personen unter 18 Jahren muss entweder ein Erziehungsberechtigter beim Schießen anwesend sein, oder es muss eine von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebenen Einverständniserklärung vorliegen.